Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?
06. Januar 2011
 
Verständlicherweise fördern Auto-Verkäufer die Meinung, dass es steuerlich clever sei, stets ein neues Geschäftsauto zu fahren.
Die Wahrheit jedoch ist: Rein steuerlich sind Gebrauchtwagen seit 2008 steuerlich sogar attraktiver. Denn seit 2008 bekommen Sie die Mittelstands-Sonderabschreibung auch für Gebrauchtwagen. Weiterer Vorteil: Gebrauchtwagen haben eine kürzere Restnutzungsdauer, so dass man sie schneller abschreiben kann.
Ist der geldwerte Vorteil bei Gebrauchtwagen nicht höher? Kommt drauf an, womit man vergleicht. Der geldwerte Vorteil eines 2005er 7er BMWs ist nicht höher als der eines fabrikneuen. Aber die laufenden Kosten des gebrauchten sind deutlich niedriger (niedere Leasingraten bzw. niedere Abschreibungen und Zinsen). Wenn Sie hingegen einen gebrauchten 30 000-Euro-7er-BMW (urspr. Listenpreis 100 000 Euro) mit einem nagelneuen 30 000-Euro-Golf vergleichen, dann hat der Gebrauchtwagen einen deutlich höheren geldwerten Vorteil als der Neuwagen.
Gebrauchtwagenfans kann ich vier Auswege aus der Dienstwagensteuer-Falle nennen:
1. Auto privat kaufen und eine (Excel-)Liste mit betrieblichen Fahrten führen und sich 30 Ct. (oder mehr, falls belegbar) von der Firma steuerfrei auszahlen lassen. Das lohnt sich vor allem für besonders alte und/oder billige Autos.
2. Die Kostendeckelung: Der geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel kann maximal so hoch sein wie die tatsächlichen Kosten. Allerdings ein schwacher Trost, denn zum Absetzen bleibt dann exakt Null übrig.
3. Unter 50 Prozent geschäftliche Nutzung angeben (nur möglich bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen): Wenn das Auto unter 50 Prozent betrieblich genutzt wird, kann man zwar nur diesen Prozentsatz der Kosten geltend machen, die Versteuerung eines Privatanteils entfällt aber komplett.
4. Echten Klassiker fahren. Dem oft hohen Anschaffungspreis für gepflegte Oldtimer steht der damals niedrige historische Listenpreis gegenüber. Dieser wird auch heute noch der Besteuerung zugrunde gelegt. Aber ein Mercedes SL von 1965 (geldwerter Vorteil nur ca. 150 Euro im Monat) ist natürlich nur etwas für Oldie-

 

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