Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
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Der Firmenwagen - Ein Prozent-Regel vermeiden bei älteren Autos
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Ein Prozent-Regel vermeiden bei älteren Autos
26. Januar 2011
 
Die schwarz-gelbe Regierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2009 zwar festgehalten, dass sie die Angemessenheit der Besteuerung von Dienstwagen überprüfen will, wovon insbesondere Fahrer älterer Autos profitieren könnten.

Geschehen ist hier (Stand: Februar 2011) allerdings noch nichts und die Redaktion der-firmenwagen.de rechnet auch nicht mehr damit.

Fahrern älterer Autos bleiben diese Alternativen:

1.Fahrtenbuch: Hier berechnen Sie den geldwerten Vorteil nicht pauschal nach dem ursprünglichen Listenpreis, sondern nach den echten Kosten und dem Verhältnis der betrieblichen Kilometer zu den privaten Kilometern. Wären zum Beispiel die gesamten Autokosten im Jahr 6000 Euro und ergibt sich laut Fahrtenbuch ein Privatanteil von 30 Prozent, so müssten Sie dann nur 1800 Euro im Jahr = 150 Monat statt bisher 470 Euro im Monat versteuern.

2.Auto ins Privatvermögen: Hier kauft man dem Betrieb/der GmbH das Auto privat ab und hält es im Privatvermögen. Für jeden Kilometer, den man für den Betrieb fährt, kann man 30 Cent steuerfrei erhalten. Vorteil: Keine 1-Prozent-Regel, kein Arbeitsaufwand mit einem Fahrtenbuch. Den Kilometergeld-Ersatz von der GmbH braucht man nicht zu versteuern. Nachteil: Man muss alle Autokosten (Benzin, Versicherung, Steuer, Reparaturen) aus dem privaten Geldbeutel bezahlen.

3.Kostendeckelung: Hier bleibt das Auto im Betrieb und man führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird begrenzt auf die gesamten Kosten, die im Betrieb anfallen. Freilich wäre das Ergebnis im besten Fall, dass unterm Strich überhaupt keine Kosten abzugsfähig sind.

 

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