Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
06. Januar 2011
 
Bundesfinanzhof , VI R 55/09; Urteil vom 22.09.2010

Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig



Leitsatz:
Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zu Stande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs überschreiten nicht die von Verfassungs wegen zu beachtenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses.

Tatbestand:
1

I. Streitig ist die zutreffende Anwendung der 0,03 %-Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

2

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute in den Streitjahren (2004, 2005) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war als angestellter Bauleiter nichtselbständig tätig. Sein Arbeitgeber hatte ihm einen Kraftwagen zur auch privaten Nutzung überlassen. Der Kläger hatte den geldwerten Vorteil daraus mittels Fahrtenbücher ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden der Lohnsteuerabzug vorgenommen und die Kläger erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt.

3

Im Anschluss an eine beim Arbeitgeber des Klägers durchgeführte Lohnsteuer-Außenprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Ansicht, dass die vom Kläger geführten Fahrtenbücher nicht ordnungsgemäß seien, weil Angaben zu den Zwecken der dienstlichen Fahrten und aufgesuchten Personen/Firmen überwiegend fehlten. Das FA änderte daher die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung mit den hier streitigen Änderungsbescheiden. Die geldwerten Vorteile aus der Kraftfahrzeugnutzung für private Zwecke sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelte das FA nun auf Grundlage der 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03 %-Regelung). Dadurch erhöhten sich die Lohneinkünfte des Klägers um 6.222 € (1. Mai bis 31. Dezember 2004) sowie um 9.170 € (2005).

4

Die von den Klägern nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte teilweise Erfolg. Das Finanzgericht (FG) gelangte zwar zu der Auffassung, dass das vom Kläger geführte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß sei, so dass das FA den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des dem Kläger von seinem Arbeitgeber überlassenen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken zu Recht nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG bemessen habe. Entgegen der Auffassung des FA sei aber auf Grundlage der Entscheidung des VI. Senats (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) der Vorteil aus der Kraftfahrzeugnutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, sondern nach der konkreten Anzahl der Fahrten zu ermitteln.

5

Mit der dagegen eingelegten Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts.

6

Das FA beantragt sinngemäß,

das angefochtene Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. Mai 2009 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

7

Die Kläger beantragen,

die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

8

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Verfahren beigetreten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Gründe:
II.

9

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht im Rahmen der Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 EStG im Streitjahr 2004 nur 68 Fahrten und im Streitjahr 2005 nur 61 Fahrten zu Grunde gelegt und das zu versteuernde Einkommen und die festzusetzende Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt.

10

1. Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und sie deshalb nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Entscheidungen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; vom 4. April 2008 VI R 68/05,BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890). Die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hat insbesondere nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zusätzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten. Sie bezweckt vielmehr lediglich einen Ausgleich für abgezogene, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen. Denn die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) gestattet einen Werbungskostenabzug unabhängig davon, ob dem Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich Kosten entstanden waren. Angesichts dieser Korrekturfunktion ist der Zuschlag nur insoweit gerechtfertigt, als tatsächlich Werbungskosten überhöht zum Ansatz kommen konnten. Bei der Ermittlung des Zuschlags ist deshalb darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist; der Senat verweist zur weiteren Begründung auf sein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom 22. September 2010 VI R 57/09.

11

2. Der Senat geht auch weiterhin davon aus, dass die streitige Regelung formell verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist, insbesondere der Vermittlungsausschuss die ihm von Verfassungs wegen gezogenen Grenzen nicht überschritten hat. Das beigetretene BMF hat zwar u.a. vorgebracht, dass die Regelung im Jahr 1996 erst durch den Vermittlungsausschuss in das Gesetz aufgenommen worden sei und eine detaillierte Dokumentation des historischen gesetzgeberischen Willens zur 0,03 %-Zuschlagsregelung daher fehle. Aber auch das BMF selbst leitet daraus nicht ab, dass die streitige Regelung deshalb formell verfassungswidrig sei.

12

a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf der Vermittlungsausschuss eine Änderung, Ergänzung oder Streichung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zu Grunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens verbleibt. Dabei ist die Stellungnahme des Bundesrates auch dann in den Vermittlungsvorschlag einzubeziehen, wenn diese vom Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss nicht berücksichtigt worden ist (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 307).

13

b) Daran gemessen überschreiten die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zu Stande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nicht die von Verfassungs wegen geltenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses. Zwar war die Frage der einkommensteuerrechtlichen Erfassung des Vorteils aus der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zum Jahressteuergesetz 1996 (BTDrucks 13/901) und im Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu (BTDrucks 13/1173), die vom Bundestag am 2. Juni 1995 in zweiter und dritter Lesung beraten worden waren, noch nicht enthalten. Zuvor war jedoch schon von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Antrag vom 28. März 1995 (BTDrucks 13/936) --insoweit noch ohne gesetzestechnisch ausformulierten Text-- die Einschränkung der Absetzbarkeit betrieblich genutzter PKW und die Änderung der bis dahin pauschal unterstellten Annahme, dass Geschäftsfahrzeuge regelmäßig zu 65 % bis 70 % geschäftlich genutzt würden, gefordert worden. Weiter hatte auch ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD (BTDrucks 13/1590) in Verbindung mit der vorgeschlagenen Entfernungspauschale bereits in gesetzestechnisch ausformulierter Weise die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge in Höhe von 0,04 % des Listenpreises des Kraftfahrzeugs je Entfernungskilometer und Monat zum Gegenstand. Überdies nahm der Bundesrat, der ebenfalls am 2. Juni 1995 das Jahressteuergesetz 1996 beraten hatte, in seiner Stellungnahme u.a. auf die Empfehlungen des Finanzausschusses vom 23. Mai 1995 Bezug (BRDrucks 171/95 --Beschluss-- mit Anlage BRDrucks 171/2/95, S. 14 ff.). Dieser hatte u.a. ebenfalls schon in gesetzestechnisch ausformulierter Weise die Regelungen zu § 8 Abs. 2 Sätze 3, 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG vorgeschlagen, wie sie im Wesentlichen dann auch nach zweimaliger Anrufung des Vermittlungsausschusses (BTDrucks 13/1779, BTDrucks 13/2016) Gesetz geworden waren. Angesichts dessen hatten sich die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom 7. Juli 1995 (BTDrucks 13/1960) sowie vom 2. August 1995 (BTDrucks 13/2100) im Rahmen der Kontroversen zwischen Bundestag und Bundesrat und der parlamentarischen Debatte bewegt und mit den §§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 3, 4 EStG keinen Regelungsvorschlag zum Gegenstand, der außerhalb dieser bisherigen Auffassungsunterschiede und Gegenläufigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG liegt (vgl. Urteil in BVerfGE 101, 297, 308; Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56 , 75 f.).


 

weitere Beiträge
Welche Steuerfalle bei Ihren Poolfahrzeugen lauert
03. Juni 2022
 
Welche Mitarbeiter keinen Dienstwagen bekommen sollten
19. Mai 2022
 
Dienstwagen für Grenzpendler: Was ist mit der Umsatzsteuer?
07. September 2021
 
Bereitschaftsdienst: Einsatzfahrzeuge steuerfrei überlassen
02. September 2021
 
Wie weit spielt das Finanzamt noch mit bei Luxusautos?
12. August 2021
 
Hybrid- oder Elektroauto: Lohnt sich ein Fahrtenbuch noch?
10. April 2021
 
Das sind die 2021er-Steuerregeln für Hybrid- und Elektroautos
15. Februar 2021
 
Wann ein zusätzliches Privatauto die Ein-Prozent-Regel verhindert
27. August 2020
 
Wenn Ihr Mitarbeiter sein E-Auto auf Ihre Kosten auflädt
15. Juni 2020
 
Häufig gestellte Steuerfragen rund um den Fahrzeugwechsel
30. April 2020
 
Umweltbonus für Elektroautos aufgestockt
09. April 2020
 
Wenn Mitarbeiter auf ihrem Auto Werbung für Sie machen
04. März 2020
 
Elektroautos und Hybride mit sehr günstigen Leasingraten
21. Februar 2020
 
Kostenfalle bei der leasingrückgabe
13. Januar 2020
 
Kfz-Steuer bei Dieselfahrverbot
12. Januar 2020
 
Kilometergeld, Dienstwagen oder "car allowance"?
01. Juli 2014
 
Melden Sie Ihr Winterauto im Sommer ab
30. März 2014
 
Sie dürfen immer nur die kürzeste Strecke zur Arbeit absetzen
22. März 2014
 
Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen
14. Oktober 2013
 
Zuzahlungen zum Dienstwagen neu geregelt …
29. September 2013
 
Ein Gebrauchtwagen ist kein Gepäckstück
05. Juni 2013
 
Niedrigere Ein-Prozent-Regel für Elektro- und Hybridautos
31. Juli 2012
 
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig
20. Juni 2012
 
Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
20. Juni 2012
 
Wie Sie vorzeitig aus dem Auto-Leasing heraus kommen
20. Juni 2012
 
Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises
04. Juni 2012
 
Aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber (Paketzustelldienst) übernommene Verwarnungsgelder der Arbeitnehmer kein Arbeitslohn
26. April 2012
 
FG Baden-Württ - Angemessenheit von Aufwendungen für Kraftfahrzeuge eines angestellten Außendienstmitarbeiters
16. März 2012
 
BFH - Anwendung der Ein-Prozent-Regelung nur, wenn tatsächlich Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wurde
31. Dezember 2011
 
Keine Dienstwagensteuer ohne Privatnutzung - auch wenn kein Fahrtenbuch geführt wird
31. Dezember 2011
 
Keine Anwendung der Ein-Prozent-Regelung wenn nur Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen
28. Dezember 2011
 
Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung der Rückkaufsoption im Kfz-Handel
12. Oktober 2011
 
Lohnt es sich, ein Auto bei Leasingende zu kaufen?
25. Juli 2011
 
Abholnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV bei PKW-Verbringung ins Ausland
21. Juli 2011
 
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
11. Juli 2011
 
Wenn Sie Tiefgaragenplätze für Ihre Mitarbeiter mieten
10. Juli 2011
 
Sieben populäre Irrtümer zur Ein-Prozent-Regel
07. Juli 2011
 
Was muss eigentlich alles in eine Reisekostenabrechnung?
04. Juli 2011
 
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters am Firmensitz - Fahrtkostenerstattung als steuerpflichtiger Arbeitslohn
10. Juni 2011
 
Miete für einen Pkw-Stellplatz als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
06. Juni 2011
 
Bemessung eines pauschalen Kilometersatzes in Anlehnung an die reiskostenrechtlichen Werte durch die Gerichte nicht zulässig
13. Mai 2011
 
Trotz diverser Umbauten Kraftfahrzeugbesteuerung eines "SSANGYONG (ROK)
04. Mai 2011
 
Zuordnung eines Oldtimers zum Privat- oder Betriebsvermögen eines Arztes
29. April 2011
 
FG - Keine umsatzsteuerfreie Entnahme eines (ohne Vorsteuerabzug erworbenen) Kfz durch Veräußerung ohne Umsatzsteuerausweis
28. April 2011
 
Kraftfahrzeugsteuer: Kraftfahrzeugsteuer für einen ausländischen PKW
14. April 2011
 
Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des sog. Bruttolistenpreises zu bewerten, ohne dass von dem Listenpreis die am Markt üblichen Rabatte abzuziehen sind
29. März 2011
 
Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Nutzung
24. März 2011
 
Vorsicht beim Autoverkauf an Privat
05. März 2011
 
Zwingende Hubraumbesteuerung für Pkw mit Erstzulassung
02. März 2011
 
FG - Kfz-Steuern nicht abzugrenzen
28. Februar 2011
 
BFH - Für Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren
28. Februar 2011
 
BFH zu Benzingutscheinen - Sachbezug auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen - Unterscheidung zwischen Sachbezügen und Barlohn
18. Februar 2011
 
BFH - nachträglicher Einbau einer Flüssiggasanlage in ein Firmenfahrzeug ist nicht als Sonderausstattung in Ein-Prozent-Regel einzubeziehen
03. Februar 2011
 
Wie viele Autos kann man im Betriebsvermögen halten?
26. Januar 2011
 
BMF - Abgrenzung zwischen Pkw und "anderen Fahrzeugen"
20. Januar 2011
 
OFD - Münster Rheinland - Lohnsteuerliche Behandlung von Poolfahrzeugen des Arbeitgebers
20. Januar 2011
 
BMF - Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten
20. Januar 2011
 
FinMin Schleswig-Holstein - Ertragsteuerliche Behandlung der Umweltprämie
20. Januar 2011
 
BFH: Private Fahrzeugnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung
06. Januar 2011
 
BFH: Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich fahrzeugbezogen anzuwenden
06. Januar 2011
 
BFH: Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale
06. Januar 2011
 
BFH: Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Beschränkte Reichweite des Anscheinsbeweises
06. Januar 2011
 
BFH: Anwendung der sog. 1%-Regelung auf mehrere in einem Betriebsvermögen befindliche Kfz
06. Januar 2011
 
BFH: Umsatzsteuerliche Anwendung der 1%-Regelung nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch zu nehmen
06. Januar 2011
 
BFH: Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn
06. Januar 2011
 
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen
06. Januar 2011
 
Steuerverschärfung bei betrieblichen Zweitwagen
06. Januar 2011
 
5 Methoden, um der "Ein-Prozent-Regel" zu entgehen
06. Januar 2011
 
Wird der geldwerte Vorteil für die Firmenwagen-Nutzung 2011 endlich sinken?
06. Januar 2011
 
Vorsicht beim Autoverkauf an Privat
06. Januar 2011
 
Spezialfall: Nutzung von Vorführwagen durch Autoverkäufer
06. Januar 2011
 
Urlaub mit dem Geschäftswagen optimal absetzen
06. Januar 2011
 
Wie viele Luxusautos kann man im Betriebsvermögen halten?
06. Januar 2011
 
Oberfinanzdirektion Münster Rheinland - Lohnsteuerliche Behandlung von Poolfahrzeugen des Arbeitgebers
11. Mai 2010
 
BMF - Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche
18. Dezember 2009
 
BayStdF - Besteuerung von Motorrollern mit zwei Vorderrädern
03. Februar 2009
 
BFH - Regelmäßig keine aktive Rechnungsabgrenzung degressiver Raten beim Mobilienleasing
28. Februar 2001
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen