Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Kann man eigentlich einem Mitarbeiter mit Firmenwagen zusätzlich noch eine Bahnfahrkarte auf Firmenkosten geben?
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Kann man eigentlich einem Mitarbeiter mit Firmenwagen zusätzlich noch eine Bahnfahrkarte auf Firmenkosten geben?
06. Januar 2011
 
Folgende Frage erreichte die Redaktion von der-firmenwagen.de:

"Ein Arbeitnehmer von uns hat bereits ein Firmenauto. Kann man eigentlich solch einem Mitarbeiter mit Firmenwagen zusätzlich noch eine Bahnfahrkarte auf Firmenkosten geben?"


Steuerberater Gesierich aus Gilching dazu: "Das geht auf jeden Fall – es fragt sich nur ob man für das Ticket die günstige Besteuerung mit 15% bekommt oder nicht. Job-Tickets für Fahrten zur Arbeit kann man nämlich nur dann sozialversicherungsfrei überlassen und mit lediglich 15 Prozent pauschal versteuern, wenn der Arbeitnehmer die Fahrkarte ansonsten "als Werbungskosten geltend machen könnte."

Und das könnte er nur, wenn er eben selbst mit Bus oder Bahn in die Arbeit fährt. Tut er das nicht, heißt das: Kein Werbungskostenabzug und damit keine günstige Pauschalsteuer. Ohne Pauschalsteuer müsste man in etwa nochmal den Wert der Karte als Lohnsteuer und Sozialabgaben oben drauf legen – und das wird sich für kaum einen lohnen.

Schlupfloch "Sachbezugs-Freigrenze": Dieses setzt voraus, dass die Karte maximal 44 Euro kostet. Der ArbN erhält die Karte als steuerfreien Sachbezug. (§8 Absatz 2 Satz 9 EStG) Dann ist es egal, wie er die Karte verwendet. Voraussetzung: Derjenige erhält sonst keine Sachbezüge und das Bahn-Abo läuft über die Firma.

 

weitere Beiträge
Arbeitseinsatz beim Kunden: doppelte Kilometerpauschale
29. Mai 2011
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen