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Der Firmenwagen - Verschärfungen bei Benzingutschein & Co werden verschoben
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Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Verschärfungen bei Benzingutschein & Co werden verschoben
14. April 2021
 

Gutscheine, die „so gut wie Geld sind“ (zum Beispiel von Amazon,
Edenred usw.), sollten eigentlich schon Anfang 2020 nicht mehr als
steuerfreier Sachbezug anerkannt werden.


Die Details sollte ein BMF-Schreiben klarstellen, auf das wir nun allerdings schon über ein Jahr vergeblich warten.


Corona-Gnade: Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt –
stellvertretend für den Rest der Bundesländer – verspricht nun, dass
2020 und 2021 alles beim Alten bleibt (Ministerium der Finanzen
Sachsen-Anhalt v. 26.02.2021). Wahrscheinlich auch, um die
coronageplagten Unternehmen nicht noch weiter zu quälen. Nun werden
44-Euro-Gutscheine auf jeden Fall bis Ende 2021 weiterhin als Sachbezug
anerkannt – egal, ob sie die Kriterien nach dem
„Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“ erfüllen oder nicht.


Fazit: Bis Jahresende 2021 also Entwarnung, auch für sehr
breit einsetzbare 44-Euro-Gutscheine. Was ab 2022 gilt, wird man
abwarten müssen.



 

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