Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
 Fahrtenbuch Fahrzeug Finanzamt Firmenwagen Leasing Pkw Privat Privatnutzung Prozent Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Neuwagen Nutzungsverbot Rabatt Sonderausstattung Zuzahlung 1%-Regelung Außendienst Oldtimer Privatauto Privatvermögen Werkstatt Ausstattungsmerkmale Brutto-Listenneupreis Fahrkarte Familienangehörige Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Pauschalsteuer Restbuchwert Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Zweitwagen
Der Firmenwagen - Bußgelder und Strafzettel lohnsteuerfrei übernehmen?
HOMEBLOGRSSFLOTTEN MANAGENIMPRESSUM

Aktuelle Steuertipps

Firmenwagen-FAQ

BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Bußgelder und Strafzettel lohnsteuerfrei übernehmen?
14. Januar 2020
 
Bußgelder und Strafzettel lohnsteuerfrei übernehmen?

Arbeitgeber möchten häufig Bußgelder und Strafzettel für ihre
Mitarbeiter mit Firmenwagen übernehmen. Unter welchen Umständen geht
das?





Bei schwerwiegenderen Bußgeldern ist die Sache klar: Sie
können diese Bußgelder übernehmen und sie auch steuerlich absetzen. Für
den betroffenen Arbeitnehmer ist das aber ein geldwerter Vorteil, der
Lohnsteuer und Sozialversicherung kostet. Das hat der Bundesfinanzhof in
einem Fall zu Lkw-Fahrern entschieden, die die vorgeschriebenen Lenk-
und Ruhezeiten nicht eingehalten hatten. Der BFH urteilte, dass es quasi
einer Subvention von Gesetzesverstößen gleichkäme, wenn der Arbeitgeber
solche Bußgelder steuerfrei übernehmen könne. (BFH, 14.11.13, VI R
36/12, DStR 14, 136)

Strafzettel-Übernahme bei Paketdienst steuerfrei:
Anders könnte es bei Strafzetteln von Kurierdiensten und Paketboten
aussehen. Das Finanzgericht Düsseldorf war der Meinung, die Übernahme
dieser Park-Strafzettel für Parken im Halteverbot oder in der
Fußgängerzone liege „im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers“, der
auf diese Art und Weise seine Kunden schneller beliefern könne und
Arbeitszeiten einspare (FG Düsseldorf, 04.11.16, Az. 1 K 2470/14 L, EFG
17, 315). Ob das freilich Bestand hat, wird nun der Bundesfinanzhof
entscheiden. (Az. beim BFH VI R 1/17)

Fazit: Wenn
Sie sich nicht dem Risiko von Steuernachzahlungen aussetzen wollen,
reichen Sie alle Bußgeldbescheide und Verwarnungsgelder, die durch Ihre
Dienstwagen verursacht wurden, an Ihre Mitarbeiter weiter, auch wenn
diese darüber nicht begeistert sein werden.

 

weitere Beiträge
Oma passt auf Ihr Kind auf? Fahrtkosten absetzen!
05. Mai 2022
 
Steuertipps rund ums Dienstfahrrad
29. März 2022
 
Erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer gilt weiter
24. Januar 2022
 
Was Sie alles zum Thema Leasing wissen sollten
12. November 2021
 
Das sind die 2021er-Steuerregeln für Hybrid- und Elektroautos
15. Februar 2021
 
Reduzierte Umsatzsteuer spart Geld in der Dienstwagenflotte
14. Dezember 2020
 
Sonstige Sachbezüge machen den Benzingutschein kaputt
29. September 2020
 
Wie Sie die Steuer für gelegentliche Fahrten zur Arbeit vermeiden
21. September 2020
 
Homeoffice: Was ist mit der Firmenwagenversteuerung?
25. Juni 2020
 
Wenn Ihr Mitarbeiter sein E-Auto auf Ihre Kosten auflädt
15. Juni 2020
 
 
Aktuelle Themen
1%-Regelung Ausstattungsmerkmale Außendienst Brutto-Listenneupreis Chef Dienstwagensteuer Ein-Prozent-Regelung Erstzulassung Fahrkarte Fahrtenbuch Fahrzeug Familienangehörige Finanzamt Firmenwagen Gebrauchtwagen geldwerter Vorteil Inzahlungnahme Kastenwagen km-Geld Kundendienst Leasing Neuwagen Nutzungsverbot Oldtimer Pauschalsteuer Pkw Privat Privatauto Privatnutzung Privatvermögen Prozent Rabatt Restbuchwert Sonderausstattung Spekulationsgewinn Unfall Verkaufserlös Werkstatt Zuzahlung Zweitwagen
 

 
© 2024 der-firmenwagen.de  |  der-firmenwagen.de kooperiert mit dem Informationszentrum für die Wirtschaft, The Diesel Driver, der Steuerkanzlei Gesierich, BTB concept sowie dem BMW 7er-Forum.    Der Firmenwagen