Der eine oder andere träumt von klassischen Autos und überlegt sich, 
wie er die Kosten dafür ins Unternehmen verlagern kann. Eine 
GestaltungsÂvariante ist das Oldtimer-Leasing. 
Es funktioniert in Grundzügen so: Nicht Sie selbst, sondern 
eine Leasingfirma kauft den Oldtimer – einmal angenommen, für 50.000 
Euro. Sie leasen den Wagen dann als Firmenauto, z. B. für 1.500 Euro 
monatlich. Nach drei Jahren kaufen Sie das Auto privat für 10.000 Euro 
von der Leasingfirma. Idealerweise ist es dann immer noch 50.000 Euro 
wert oder vielleicht inzwischen sogar noch mehr. 
Extra-Charme bei dem Modell: Bei
 Oldtimern ist die Privatnutzung auf Basis des damaligen Listenpreises 
zu versteuern, der bei vielen Oldtimern viel niedriger war als der 
heutige Zeitwert. 
Kann man einen Oldtimer im Betriebsvermögen halten?
 Es gibt zwar ein Urteil, das das verneint hat, aber da hatte der 
Steuerpflichtige den Bogen überspannt. Er hatte ein Wrack gekauft und 
die gesamten Sanierungskosten sofort als Aufwand gebucht. Das geht 
natürlich nicht (BFH, IV B 73/05, 05.02.07). Wenn Sie aber einen guten, 
fahrbereiten Oldtimer kaufen, stellt sich das Problem nicht. 
Gibt es ein Problem mit dem H-Kennzeichen? Dieses
 Gerücht taucht in diversen Internet-Foren immer wieder auf, aber ein 
historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung schließen sich nicht 
aus.
Wir sehen vielmehr ein Problem an einer ganz anderen Stelle: Wenn
 Sie den Anspruch haben, das Auto bei Leasingsende für 10.000 Euro zu 
kaufen, obwohl es 60.000 Euro wert ist, dann steht dieser Vorteil Ihrem 
Betrieb zu. Da muss das Finanzamt zwar erst einmal draufkommen, aber bei
 einer Betriebsprüfung können Sie relativ sicher sein, dass der 
Betriebsprüfer den Finger hier in die Wunde legen wird. Und damit bricht
 das ganze Steuersparmodell zusammen wie ein Kartenhaus. (BFH, 26.11.14,
 X R 20/12, DStR 15, 340)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling