Kein Fahrtenbuch: Ein Fahrtenbuch hatte der Besitzer für 
keines der beiden Autos geführt. Damit war der Fall für das Finanzamt 
klar: Zweimal Ein-Prozent-Regel. Das Finanzamt hatte zudem ermittelt, 
dass die Ehefrau des Selbständigen auf die Jagd ging. Es sei kaum 
vorstellbar, dass ein Jäger mit einem Mercedes in den Wald fahre, so das
 Finanzamt. Bestimmt würde er dafür den Nissan verwenden.
Trotzdem keine Privatnutzung:
 Das Finanzgericht Niedersachsen entschied jedoch, dass ein Auto wie ein
 Nissan Terrano, der nur die vordere Sitzbank, im Laderaum einen 
Wassertank, feste Einbauten und verblendete hintere Seitenfenster hat, 
gar nicht zum privaten Gebrauch geeignet sei. Es handele sich hier 
vielmehr um einen Werkstattwagen. Und solche Autos würden üblicherweise 
nicht privat genutzt.
Ergebnis: Keine Ein-Prozent-Regel und auch sonst keine 
Versteuerung einer Privatnutzung. Auch ohne Fahrtenbuch. (FG 
Niedersachsen, 13.03.13, 4 K 302/11, rechtskräftig).
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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