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Der Firmenwagen - Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen
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BFH-Urteile und BMF-Schreiben
 
Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen
14. Oktober 2013
 
Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen (von Ausnahmen abgesehen) ein
Fahrtenbuch führen, wenn Sie die Ein-Prozent-Regel vermeiden wollen.


Was viele vergessen:

Es muss nicht nur das Fahrtenbuch geführt, sondern es müssen auch die
Kosten jedes Autos einzeln aufgezeichnet werden, um dem jeweiligen
Privatanteil die entsprechenden Kosten zurechnen zu können.


Beispiel: Kosten des Kfz gesamt im Jahr 10.000 Euro, private
Kilometer 20 Prozent = Privatanteil 2.000 Euro. Da haben schon manche
ein böses Erwachen erlebt, weil es sich dann am Jahresende
herausstellte, dass die ganze Mühe mit dem Fahrtenbuch für die Katz war,
weil Benzinkosten von mehreren Fahrzeugen vermischt auf das Konto
„Kraftstoffkosten“ verbucht worden waren.

Sonderfall:
In
dem Fall allerdings, in dem das Fahrtenbuch 100 Prozent betriebliche
Nutzung ergibt, braucht man die getrennte Aufzeichnung der Kosten nicht.
Denn wenn der Privatanteil null Prozent ist, braucht man auch keine
Kosten zu ermitteln, die man mit null Prozent multiplizieren muss.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching



 

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