Beispiel: Sie stellen Ihren Geschäftswagen (Betriebsvermögen),
 den Sie zu etwa 60 Prozent geschäftlich und zu 40 Prozent privat 
nutzen, abends vor einem Restaurant ab, in dem Sie privat zu Abend 
essen. Dort wird er gestohlen. Die Versicherung zahlt 50.000 Euro 
Schadensersatz. Davon versteuern Sie nur 30.000 Euro (= 60 Prozent) als 
Betriebseinnahme. Die übrigen 20.000 Euro können Sie als Privateinnahme 
steuerfrei kassieren. 
Das wurde in dem erwähnten Urteil zwar 
nicht eindeutig so entschieden, aber es lässt sich zwischen den Zeilen 
herauslesen. Wenn Sie den Vorgang - ohne etwas zu verschweigen - beim 
Finanzamt offen legen, kann Ihnen nichts passieren.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching