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Der Firmenwagen - Lohnt sich Autoleasing steuerlich?
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Lohnt sich Autoleasing steuerlich?
11. Januar 2012
 
Lohnt sich Autoleasing steuerlich?

„Autoleasing lohnt sich steuerlich für Sie“. Diese Behauptung stellen Autoverkäufer immer wieder auf. Dem ist jedoch nicht so.

Zutreffend ist: Sie schonen Ihre Liquidität, wenn Sie ein Auto leasen, denn Sie müssen den Kaufpreis nicht hinblättern. Außerdem verbessern sich diverse Bilanzkennzahlen, denn weder steht ein geleastes Auto im Anlage-vermögen, noch sind die geschuldeten Leasingraten als Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Dadurch verbessern sich im Vergleich zum kreditfinanzierten Kauf die Gesamtkapitalrendite (Return on investment „ROI“) und die Eigenkapitalquote. All das sind zwar betriebswirtschaftliche Gründe, die für das Leasing sprechen, nicht aber steuerliche.

Ein anderer Aspekt beim Leasing: Bisweilen bieten manche Autohersteller zur Absatzförderung sehr günstige Leasingraten an, nicht aber genauso hohe Rabatte für Käufer. Warum? Hohe Rabatte schaden dem Image und dem Wiederverkaufswert einer Marke mehr als günstige Leasingraten.

Für wen lohnt sich Leasing nicht? Wer ohnehin zu viel Geld herumliegen hat, für den ist Leasing meist uninteressant. Auch für jemanden, der sehr günstig Kredit bekommen kann und das Auto sehr lange (fünf Jahre oder mehr) behalten will.

Oder fahren Sie ein gehobenes Auto mit extrem hohen Kilometerleistungen (50.000 km im Jahr oder mehr)? In solchen Fällen gibt es oft keine wirtschaftlich sinnvollen Leasingangebote. Da ist es häufig lohnender einen jungen Gebrauchten zu kaufen und nach drei oder vier Jahren wieder in Zahlung zu geben.

Fragen kostet nichts: Auch als hartgesottener Leasing-Skeptiker sollten Sie sich beim nächsten Autokauf alternativ ein Leasing-Angebot durchrechnen lassen. Vielleicht bestärkt es Sie in Ihrer Meinung, dass sich Leasing für Sie nicht rechnet. Vielleicht sind Sie aber auch überrascht, wie günstig Sie davonkommen, wenn Sie die Summe der Leasingraten mit Wertverlust und Zinsaufwand vergleichen.

Tipps für den Leasingvertrag: In jedem Fall sollten Sie immer nur Verträge mit Kilometer-Abrechnung abschließen. Restwert- oder gar Andienungs-Klauseln sollten Sie meiden wie der Teufel das Weihwasser.

 

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