Dienstwagensteuer können Sie sich mit einem anderen Nutzer des
Dienstwagens teilen. Das hat der Bundesfinanzhof bereits vor zwölf
Jahren so entschieden. (BFH, 15.05.02, VI R 132/00, BStBl. 2003 II, 311)
Beispiel: Der Vater gönnt sich einen Porsche Panamera
lesen Sie hier weiter...